Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG

Verkürzung der behördlichen Wartezeiten bei Ausländerbehörden und Konsulaten von Monaten auf wenige Wochen durch Arbeitgebervollmacht.

Das Turbo-Verfahren für Zuwanderung

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) ermöglicht es deutschen Arbeitgebern, mit Vollmacht der Fachkraft das behördliche Prüfverfahren signifikant abzukürzen.

Ihre Vorteile mit Jobecus:

  • Verkürzte Fristen: Die Zentrale Ausländerbehörde prüft den Antrag innerhalb weniger Wochen statt monatelanger Wartezeiten.
  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Rechtssichere Klärung der Arbeitsmarktprüfung im Vorfeld.
  • Exklusiver Konsulatstermin: Nach Erteilung der Vorabzustimmung garantiert das deutsche Konsulat einen Visumstermin innerhalb von 3 Wochen.
  • Vollständiges behördliches Schnittstellenmanagement: Jobecus übernimmt die gesamte Korrespondenz mit den Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen und bundesweit.
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